Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, in welchem sich eine Privatperson (Bürge) gegenüber dem Kreditgeber eines Dritten dazu verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen. Dieser Vertrag dient dem Gläubiger dazu, sich gegen eine eventuell eintretende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners abzusichern. In den meisten Fällen wird vom Kreditgeber eine so genannte selbstschuldnerische Bürgschaft verlangt. Hier verzichtet die bürgende Person auf sein Recht Einrede gegen eine Vorausklage zu erheben. Sollte der Kreditnehmer zahlungsunfähig werden, ist die Bank dazu berechtigt, sofort den Bürgen in Anspruch zu nehmen. Damit können die Banken ein langwieriges und teures Verfahren gegen den Darlehensnehmer umgehen.

Sollte der Bürge nicht damit einverstanden sein, eine hinsichtlich des Betrags unbegrenzte Bürgschaft zu übernehmen, kann eine sogenannte Höchstbetragsbürgschaft festgelegt werden. Hierbei tritt der Bürge nur bis zu einer vereinbarten Summe exklusive Zinsen, Provisionen und Gebühren ein.

 
Service
Tel.: 0800 - 7 554 554 2
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