Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung ist eine Sonderform der Risikolebensversicherung und sichert beide Parteien aus einem Kreditgeschäft ab. Für den Darlehensnehmer und seine Hinterbliebenen stellt sie einen Schutz im Todes- oder Krankheitsfall sowie bei Arbeitslosigkeit dar. Auf der anderen Seite bedeutet die Restschuldversicherung für den Kreditgeber eine weitere Kreditsicherheit.

Die Restschuldversicherung wird im Rahmen des Kreditvertrags abgeschlossen. Der Kreditnehmer zahlt hierfür eine Einmalprämie und wird in den Monatsraten des Kredits mitfinanziert. Je nach Versicherungsfall werden die Raten des Darlehens durch die Leistung des Versicherers weitergezahlt oder die Restschuld getilgt. Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist nur bei wenigen Banken Pflicht, kann aber dazu beitragen, ein Darlehen genehmigt zu bekommen.

Bei manchen Restschuldversicherern ist Arbeitslosigkeit von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Sollten Sie einen relativ unsicheren Arbeitsplatz haben, achten Sie bei Abschluss Ihrer Restschuldversicherung darauf, dass Ihr Versicherungsunternehmen auch in diesem Fall die Kreditraten für Sie weiterzahlt.

 
Service
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