Was tun bei Antrag bzw. Kündigung?

Antrag
Hat sich der Kunde für eine Kreditkarte entschieden, kann er diese entweder bei seiner Bank oder gleich beim Karteninstitut selbst beantragen. Alles, was er dazu braucht, ist ein Formular zur Antragsstellung. Anhand der Angaben, die der Kunde macht, kann das Unternehmen neben der Aufnahme seiner persönlichen Daten auch eine Bonitätsprüfung durchführen. Auf diesem Wege erhält die Bank unter anderem Auskünfte über die Einkommensverhältnisse des potentiellen Kreditkartenkunden. Maßgabe dafür, dass man eine Kreditkarte bekommt, ist das Vorhandensein eines Girokontos. So ist gewährleistet, dass die Kartenumsätze auch gleich abgebucht werden können.

Kunden mit einem überdurchschnittlich hohen Einkommen kommen häufig in den Genuss von Gold- oder Platinkarten. Mit diesem Status hat der Besserverdienende das Privileg eines erweiterten Kreditrahmens.

Kündigung
Kreditkartenverträge werden normalerweise für ein Jahr geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Vertragsjahres.

Sie können den Kreditkartenvertrag aber auch zu jedem Zeitpunkt kündigen. In diesem Fall werden die Gebühren aber weiterhin bis zum Ende des Vertragsjahres erhoben. Es erfolgt keine anteilige Verrechnung mit der restlichen Laufzeit.

Sollten Sie nach Unterzeichnung des Kreditkartenvertrags daran zweifeln, beim richtigen Unternehmen unterschrieben zu haben oder überhaupt eine Kreditkarte zu brauchen, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich widerrufen.


 
Service
Tel.: 0800 - 7 554 554 2
gebührenfrei
(Mo - Fr: 9:00 - 18:00 Uhr)

Grenzenloses Einkaufen
Mit einer Kreditkarte bargeldlos bezahlen – weltweit und im World Wide Web. ...mehr

Damit müssen Sie rechnen
Was Sie für Ihre Kreditkarte bezahlen hängt auch von Ihren Ansprüchen ab. ...mehr