Antrag
Hat sich der Kunde für eine Kreditkarte entschieden, kann
er diese entweder bei seiner Bank oder gleich beim Karteninstitut
selbst beantragen. Alles, was er dazu braucht, ist ein Formular zur
Antragsstellung. Anhand der Angaben, die der Kunde macht, kann das
Unternehmen neben der Aufnahme seiner persönlichen Daten auch
eine Bonitätsprüfung durchführen. Auf diesem Wege
erhält die Bank unter anderem Auskünfte über die
Einkommensverhältnisse des potentiellen Kreditkartenkunden.
Maßgabe dafür, dass man eine Kreditkarte bekommt, ist das
Vorhandensein eines Girokontos. So ist gewährleistet, dass die
Kartenumsätze auch gleich abgebucht werden können.
Kunden mit einem überdurchschnittlich hohen Einkommen kommen häufig in den
Genuss von Gold- oder Platinkarten. Mit diesem Status hat der
Besserverdienende das Privileg eines erweiterten Kreditrahmens.
Kündigung
Kreditkartenverträge werden normalerweise für
ein Jahr geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt drei
Monate zum Ende des Vertragsjahres.
Sie können den
Kreditkartenvertrag aber auch zu jedem Zeitpunkt kündigen. In
diesem Fall werden die Gebühren aber weiterhin bis zum Ende des
Vertragsjahres erhoben. Es erfolgt keine anteilige Verrechnung mit der
restlichen Laufzeit.
Sollten Sie nach Unterzeichnung des
Kreditkartenvertrags daran zweifeln, beim richtigen Unternehmen
unterschrieben zu haben oder überhaupt eine Kreditkarte zu
brauchen, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss
schriftlich widerrufen.
|
|
