Die Begriffe „Selbständigkeit“ und „freier Beruf“ werden sehr oft verwechselt bzw. als Synonyme verwendet. Das ist nicht immer richtig. So ist sowohl der Gewerbetreibende als auch der Freiberufler zwar immer auch selbständig; aber nicht jeder Selbständige ist zwingend in einem freien Beruf tätig.
Von einem Gewerbe spricht man, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
- Selbständigkeit (Tragen von Unternehmerchancen und -risiken)
- Gewinnerzielungsabsicht
- Dauerhaftigkeit
- Ausnahmen: Land- und Forstwirtschaft etc., Künstler, Schriftsteller und Freiberufler
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Architekten
- Ingenieure
- beratende Volks- oder Betriebswirte
- Journalisten
- Dolmetscher
- Fotografen, etc.
Achtung: Verwechslungsgefahr!
Die Begriffe „Selbständigkeit“ und „freier Beruf“
werden sehr oft verwechselt bzw. als Synonyme verwendet. Das ist nicht
immer richtig. So ist sowohl der Gewerbetreibende als auch der
Freiberufler zwar immer auch selbständig; aber nicht jeder
Selbständige ist zwingend in einem freien Beruf tätig.
Von einem Gewerbe spricht man, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
- Selbständigkeit (Tragen von Unternehmerchancen und -risiken)
- Gewinnerzielungsabsicht
- Dauerhaftigkeit
- Ausnahmen: Land- und Forstwirtschaft etc., Künstler, Schriftsteller und Freiberufler
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Architekten
- Ingenieure
- beratende Volks- oder Betriebswirte
- Journalisten
- Dolmetscher
- Fotografen, etc.
Achtung: Verwechslungsgefahr!
Die Begriffe „Selbständigkeit“ und „freier Beruf“
werden sehr oft verwechselt bzw. als Synonyme verwendet. Das ist nicht
immer richtig. So ist sowohl der Gewerbetreibende als auch der
Freiberufler zwar immer auch selbständig; aber nicht jeder
Selbständige ist zwingend in einem freien Beruf tätig.
Von einem Gewerbe spricht man, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
- Selbständigkeit (Tragen von Unternehmerchancen und -risiken)
- Gewinnerzielungsabsicht
- Dauerhaftigkeit
- Ausnahmen: Land- und Forstwirtschaft etc., Künstler, Schriftsteller und Freiberufler
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Architekten
- Ingenieure
- beratende Volks- oder Betriebswirte
- Journalisten
- Dolmetscher
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Achtung: Verwechslungsgefahr!
Die Begriffe „Selbständigkeit“ und „freier Beruf“
werden sehr oft verwechselt bzw. als Synonyme verwendet. Das ist nicht
immer richtig. So ist sowohl der Gewerbetreibende als auch der
Freiberufler zwar immer auch selbständig; aber nicht jeder
Selbständige ist zwingend in einem freien Beruf tätig.
Von einem Gewerbe spricht man, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
- Selbständigkeit (Tragen von Unternehmerchancen und -risiken)
- Gewinnerzielungsabsicht
- Dauerhaftigkeit
- Ausnahmen: Land- und Forstwirtschaft etc., Künstler, Schriftsteller und Freiberufler
- Ärzte
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