Achtung: Verwechslungsgefahr!

Die Begriffe „Selbständigkeit“ und „freier Beruf“ werden sehr oft verwechselt bzw. als Synonyme verwendet. Das ist nicht immer richtig. So ist sowohl der Gewerbetreibende als auch der Freiberufler zwar immer auch selbständig; aber nicht jeder Selbständige ist zwingend in einem freien Beruf tätig.

Von einem Gewerbe spricht man, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:

  • Selbständigkeit (Tragen von Unternehmerchancen und -risiken)
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Dauerhaftigkeit
  • Ausnahmen: Land- und Forstwirtschaft etc., Künstler, Schriftsteller und Freiberufler
Die freiberufliche Tätigkeit ist laut Gewerberecht die Ausübung „freier wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Tätigkeiten höherer Art sowie persönlicher Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern". Dazu zählen:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Architekten
  • Ingenieure
  • beratende Volks- oder Betriebswirte
  • Journalisten
  • Dolmetscher
  • Fotografen, etc.
Wenn Sie Freiberufler, also Selbständiger ohne Gewerbe sind, haben Sie die Möglichkeit über unseren Kooperationspartner, die NetBank AG, einen Ratenkredit für Ihren privaten Konsum zu erhalten.

Achtung: Verwechslungsgefahr!

Die Begriffe „Selbständigkeit“ und „freier Beruf“ werden sehr oft verwechselt bzw. als Synonyme verwendet. Das ist nicht immer richtig. So ist sowohl der Gewerbetreibende als auch der Freiberufler zwar immer auch selbständig; aber nicht jeder Selbständige ist zwingend in einem freien Beruf tätig.

Von einem Gewerbe spricht man, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:

  • Selbständigkeit (Tragen von Unternehmerchancen und -risiken)
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Dauerhaftigkeit
  • Ausnahmen: Land- und Forstwirtschaft etc., Künstler, Schriftsteller und Freiberufler
Die freiberufliche Tätigkeit ist laut Gewerberecht die Ausübung „freier wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Tätigkeiten höherer Art sowie persönlicher Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern". Dazu zählen:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Architekten
  • Ingenieure
  • beratende Volks- oder Betriebswirte
  • Journalisten
  • Dolmetscher
  • Fotografen, etc.
Wenn Sie Freiberufler, also Selbständiger ohne Gewerbe sind, haben Sie die Möglichkeit über unseren Kooperationspartner, die NetBank AG, einen Ratenkredit für Ihren privaten Konsum zu erhalten.

Achtung: Verwechslungsgefahr!

Die Begriffe „Selbständigkeit“ und „freier Beruf“ werden sehr oft verwechselt bzw. als Synonyme verwendet. Das ist nicht immer richtig. So ist sowohl der Gewerbetreibende als auch der Freiberufler zwar immer auch selbständig; aber nicht jeder Selbständige ist zwingend in einem freien Beruf tätig.

Von einem Gewerbe spricht man, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:

  • Selbständigkeit (Tragen von Unternehmerchancen und -risiken)
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Dauerhaftigkeit
  • Ausnahmen: Land- und Forstwirtschaft etc., Künstler, Schriftsteller und Freiberufler
Die freiberufliche Tätigkeit ist laut Gewerberecht die Ausübung „freier wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Tätigkeiten höherer Art sowie persönlicher Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern". Dazu zählen:

  • Ärzte
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  • beratende Volks- oder Betriebswirte
  • Journalisten
  • Dolmetscher
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Die Begriffe „Selbständigkeit“ und „freier Beruf“ werden sehr oft verwechselt bzw. als Synonyme verwendet. Das ist nicht immer richtig. So ist sowohl der Gewerbetreibende als auch der Freiberufler zwar immer auch selbständig; aber nicht jeder Selbständige ist zwingend in einem freien Beruf tätig.

Von einem Gewerbe spricht man, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:

  • Selbständigkeit (Tragen von Unternehmerchancen und -risiken)
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Dauerhaftigkeit
  • Ausnahmen: Land- und Forstwirtschaft etc., Künstler, Schriftsteller und Freiberufler
Die freiberufliche Tätigkeit ist laut Gewerberecht die Ausübung „freier wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Tätigkeiten höherer Art sowie persönlicher Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern". Dazu zählen:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Architekten
  • Ingenieure
  • beratende Volks- oder Betriebswirte
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Service
Tel.: 0800 - 7 554 554 2
gebührenfrei
(Mo - Fr: 9:00 - 18:00 Uhr)

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