Gewerbeanmeldung
Planen Sie einen Gewerbebetrieb zu gründen, sind Sie dazu verpflichtet, dies bei der Gemeinde, in der Ihr Gewebebetrieb lokalisiert ist, anzumelden. Das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Betriebssitz befindet, bekommt von der Gemeinde daraufhin eine Kopie der Anmeldung.
Wenn es schnell gehen soll, können Sie parallel zur Mitteilung bei der Gemeinde auch dem jeweiligen Finanzamt die Eröffnung Ihres Gewerbebetriebs bekannt geben. Dies muss schriftlich erfolgen, ist aber nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sowohl die Gewerbesteuerstelle des Steueramtes Ihrer Gemeinde als auch die Industrie und Handelskammer werden per Durchschrift von Ihrer Anmeldung informiert. Von dieser bekommen Sie Ihre Gewerbesteuerhebenummer, unter welcher Ihr Betrieb bei der Gemeinde läuft.
Planen Sie einen Gewerbebetrieb zu gründen, sind Sie dazu verpflichtet, dies bei der Gemeinde, in der Ihr Gewebebetrieb lokalisiert ist, anzumelden. Das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Betriebssitz befindet, bekommt von der Gemeinde daraufhin eine Kopie der Anmeldung.
Wenn es schnell gehen soll, können Sie parallel zur Mitteilung bei der Gemeinde auch dem jeweiligen Finanzamt die Eröffnung Ihres Gewerbebetriebs bekannt geben. Dies muss schriftlich erfolgen, ist aber nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sowohl die Gewerbesteuerstelle des Steueramtes Ihrer Gemeinde als auch die Industrie und Handelskammer werden per Durchschrift von Ihrer Anmeldung informiert. Von dieser bekommen Sie Ihre Gewerbesteuerhebenummer, unter welcher Ihr Betrieb bei der Gemeinde läuft.
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