Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit
Bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, sind Sie nicht zur Mitteilung an die Gemeinde, sondern binnen Monatsfrist direkt dem betreffenden Finanzamt verpflichtet. Es ist dasjenige Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie in Ihrem freien Beruf tätig werden. Auch diese Mitteilung muss zwar schriftlich erfolgen, ist aber nicht an eine besondere Form gebunden.
Bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, sind Sie nicht zur Mitteilung an die Gemeinde, sondern binnen Monatsfrist direkt dem betreffenden Finanzamt verpflichtet. Es ist dasjenige Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie in Ihrem freien Beruf tätig werden. Auch diese Mitteilung muss zwar schriftlich erfolgen, ist aber nicht an eine besondere Form gebunden.
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